HAUSORDNUNG UND PARKPLATZREGELN

Hausordnung für das Energie Erlebnis zentrum (EEZ)

Betreiberin: Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Die Welt der Energie öffnet sich dir für einen unvergesslichen Tag. Hier kannst du ein besonderes Erlebnis gemeinsam mit Freunden und Familie erleben. Das heißt: entdecken, staunen, genießen. Bei aller Freude bitten wir dich, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der üblichen Rücksicht und Vorsicht gegenüber anderen Personen und fremdem Eigentum, mit Verantwortung für sich und andere und unter Einhaltung der Regeln der Höflichkeit zu beachten.

Für eine Einrichtung dieser Größenordnung sind Regeln unerlässlich und deshalb hat die Betreiberin diese Hausordnung erlassen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte und dem anschließenden Betreten erklärt der Besucher, dass er die Hauordnung mit allen Regelungen anerkennt. Wir hoffen, dass du einen schönen Tag erlebst und wünschen dir viel Vergnügen im EEZ Aurich.

1. Eintrittspreise

Bewahre die Eintrittskarte während deines Aufenthaltes bei uns auf und zeige die Karte auf Wunsch unseren Mitarbeiter vor. Die freigeschaltete Eintrittskarte berechtigt dich zum Besuch des EEZ am Tag der Freischaltung. Grundsätzlich kann das EEZ keine Eintrittsgelder rückerstatten. Der Besuch von zusätzlich kostenpflichtigen Veranstaltungen ist nicht Bestandteil unserer Leistungen. Sollten einzelne Veranstaltungen ausfallen, entsteht für dich kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung der Eintrittspreise. Erstattet dir das EEZ ausnahmsweise den Eintritt aus anderen rechtlichen Gründen, so erfolgt dies maximal bis zur Höhe des entrichteten Eintrittspreises.

2. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Wir bitten dich, in deinem eigenen Interesse, den Weisungen unseres Personals nachzukommen. Bitte benutze die vorgesehenen gekennzeichneten Wege und entsorge deinen Abfall nur in den dafür bereitgestellten Sammelbehältern. Bitte berücksichtige, dass auf dem Gelände des EEZ Haustiere nicht gestattet sind (Ausnahme: Assitenz- und Blindenhunde, bzw. nach gesonderter Genehmigung). Die Durchführung von politischen Aktionen oder Demonstrationen auf dem Gelände des EEZ ist nicht gestattet. Das Mitführen von Waffen sowie Gassprühdosen mit gesundheitsgefährdenden oder färbenden Substanzen ist auf dem Gelände des EEZ wie auch sonst überall verboten. Ebenso ist das Entzünden von Feuerwerkskörpern o. ä. auf dem gesamten Gelände untersagt. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränke innerhalb der Ausstellung und des Shopbereichs ist nicht erlaubt. Alkoholische Getränke dürfen ausschließlich in der EEZ Gastronomie verzehrt werden. Alkoholisierte Personen oder Personen unter Drogeneinfluss können entschädigungslos vom Gelände des EEZ verwiesen werden.

3. Nichtraucherschutz

Das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz verpflichtet das EEZ zu einem deutlich erhöhten Schutz der nichtrauchenden Gäste und Mitarbeiter/-innen. Entsprechend § 1 Abs. 9 und 10 des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen in jedweder Form einschließlich des Konsums von E-Zigaretten innerhalb des EEZ nicht gestattet. Bitte nutze die dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereiche im Außenareal. Personen, die rauchend außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche angetroffen werden, können bei Verstoß entschädigungslos vom Gelände des EEZ verwiesen werden.

4. Benutzung der Einrichtungen

Die Einrichtungen des EEZ stehen dir im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Zu deiner eigenen Sicherheit empfehlen wir, diese vor Benutzung der jeweiligen Einrichtung zu lesen und zu beachten. Bitte folge auch hier den Weisungen unserer Mitarbeiter/-innen. Bei Missachtung kannst du von der Benutzung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch deinerseits begründet wird. Die Benutzung der gesamten Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Du haftest für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsvorschriften oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Beschädigungen entstehen. Film-, Bild- und Tonaufnahmen zu privaten Zwecken sind grundsätzlich erlaubt. Davon ausgenommen sind Aufnahmen innerhalb geschlossener Räume während Präsentationen, Filmvorführungen oder Veranstaltungen. Dabei erstreckt sich diese Nutzung zu privaten Zwecken lediglich auf eine einmalige Vervielfältigung, die sodann nur und ausschließlich gegenüber persönlich Anwesenden benutzt und wiedergegeben werden darf. Jedwede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung, Ausstellung, Vorführung und öffentliche Zugänglichmachung ist nicht von diesem Nutzungsrecht umfasst. Solltest du eine Weitergabe von Foto und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Showabläufen zu gewerblichen Zwecken beabsichtigen, benötigst du vorher eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung der Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbh & Co. KG als Betreiberin des EEZ.

5. Aufsichtspflicht

Wir bitten alle Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen von Gruppen, ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen.

Kinder unter 12 Jahren dürfen das EEZ nur in Begleitung einer geeigneten, volljährigen Aufsichtsperson betreten. Wir erlauben uns, dich auf Folgendes hinzuweisen: Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Erziehungsberechtigte die Verantwortung für verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

6. Haftungsbeschränkungen

Soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper, Gesundheit handelt, ist die Haftung des EEZ auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Schadensmeldungen

Alle Einrichtungen des EEZ werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Im Falle eines Schadens wende dich bitte an unsere Mitarbeiter/-innen. Melde dich bitte auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass ein Schaden erst später eintreten könnte. Bitte melde Schäden vor Verlassen des EEZ, ansonsten erlischt dein Anspruch auf Schadensersatz.

8. Werbung und Angebot von Waren und Dienstleistungen

Es ist untersagt, auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des EEZ Werbung zu betreiben oder Waren und Dienstleistungen anzubieten. Ausnahmen können nur von der Geschäftsführung zugelassen werden. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen, Zählungen und Unterschriftensammlungen.

9. Hausrecht

Mitarbeiter des EEZ und deren Bevollmächtigte sind berechtigt, Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, oder die ohne rechtmäßige Eintrittsausweise auf dem Gelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Gelände des EEZ zu verweisen. Wir behalten uns in jedem Fall die Erstattung einer Strafanzeige vor.

Parkplatzordnung für den Parkplatz des ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM (EEZ)

Betreiberin: Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Die Parkplätze stehen Besuchern und Gästen des EEZ während Ihres Besuches zur Verfügung. Mit Befahren der Parkplätze sind die nachfolgenden Regelungen für den Nutzer des Parkplatzes gültig.

1. Allgemeines

Mit Parken des Kraftfahrzeuges kommt ein Vertrag über einen Kfz-Stellplatz zustande. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge abgestellt werden.

Folgende Ausnahmen sind zu beachten:

– Fahrzeugen mit Fremdwerbung ist das Parken auf dem Parkplatz nicht gestattet. Fahrzeugen mit Anhängern oder Trailern ist das Parken auf allen EEZ Parkplätzen verboten.

– Fahrräder, Motorroller und Mopeds sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

– Wohnmobile dürfen nur auf den entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen während des Besuches des EEZ abgestellt werden. Die Parkplätze dürfen nicht als Übernachtungsplätze genutzt werden.

– Busse können zum Ein- bzw. Aussteigen ihrer Gäste direkt vor dem EEZ am Wendeparkplatz hinter der PKW-Einfahrt halten. Der Bus ist im Anschluss auf dem Busparkplatz zu parken.

Die nachstehenden Bedingungen werden als Bestandteil des geschlossenen Vertrages anerkannt.

2. Parkentgelt

Das Parken ist für Gäste des EEZ kostenfrei. Die Höchstparkdauer beträgt 1 Tag für alle Fahrzeuge, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist die Betreiberin dazu berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers zu entfernen. Darüber hinaus steht der Betreiberin bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine der Mietpreisliste entsprechende Miete zu. Bei Verlust des Parkscheins ist der Mietpreis für mindestens einen Tag zu zahlen.

3. Parken des Fahrzeuges

Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten und ausgewiesenen Standplätze abgestellt werden. Das Fahrzeug ist auf dem markierten Platz so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Die Fahrgassen sowie Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten sind stets freizuhalten. Verkehrs- oder verbotswidrig geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Bitte lasse keine Kinder und Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurück. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, das Fahrzeug bei Gefahr für Leib und Leben von Personen und Tieren zu öffnen.

4. Haftung des Parkplatznutzers

Der Parkplatznutzer haftet für alle durch ihn selbst oder seiner Begleitpersonen verursachten Schäden. Er ist verpflichtet, die angerichteten Schäden unverzüglich dem Aufsichtspersonal im EEZ und der Polizei anzuzeigen.

Verunreinigungen, die der Parkplatznutzer verursacht, sind unverzüglich durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls sind die verantwortlichen Personen im EEZ berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Parkplatznutzers beseitigen zu lassen.

Auf den Parkplätzen des EEZ gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und es darf nur im Schritt-Tempo gefahren werden.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

5. Haftung durch die Betreiberin

Die Benutzung der Parkplätze am EEZ erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiberin haftet für alle Schäden, soweit sie nachweislich von ihr oder ihrem Personal verschuldet wurden und außerdem vor Verlassen des Parkplatzes angezeigt werden. Eine Haftung für die Beschädigung an Fahrzeugen sowie wegen Diebstahls der Fahrzeuge oder wegen Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeuge wird nicht übernommen. Die Bewachung der abgestellten Fahrzeuge oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die Parkplatzüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages.

6. Entfernung des Fahrzeuges

Stellt der Nutzer sein Fahrzeug entgegen den vorgenannten Bestimmungen außerhalb der Parkplatzmarkierung ab, ist die Betreiberin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers umzustellen bzw. abzuschleppen. Des Weiteren ist die Bertreiberin dazu berechtigt, das Fahrzeug im Falle einer aktuellen Gefahr auf Kosten des Nutzers zu entfernen.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag/der Parkplatzordnung ist Aurich.

Kontakt
ENERGIE ERLEBNIS ZENTRUM Ostfriesland
Osterbusch 2
26607 Aurich

Telefon+49 (0) 4941 – 69 84 60
E-Mail: info@eez.aurich.de